__ freigesprochen wurde: 2.1 vom Vorwurf der qualifizierten Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz, teilweise zum Eigenkonsum, angeblich begangen in der Zeit von 2016 bis am 23. November 2021, in .________ und andernorts, betreffend Erwerb, Besitz, Veräusserung, evtl. teilweise Abgabe - einer unbekannten Menge, jedoch mind. 515 Gramm Amphetamin (Reinheitsgrad von mind. 13 %, Menge an reinem Wirkstoff mind. 66,95 Gramm), - von mind. 2 Gramm sowie einer zusätzlich unbekannten Menge MDMA, - mind. 700 Gramm eines unbekannten Betäubungsmittels und