1. das Strafverfahren gegen A.________ wegen Konsumwiderhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz, angeblich begangen in der Zeit von Februar 2020 bis 20. Dezember 2020 ohne Ausrichtung einer Entschädigung und ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten eingestellt wurde (AKS Ziff. I.1.3).