18. Konkretes Strafmass Der Beschuldigte wird im Ergebnis zu einer Freiheitsstrafe von 12 Monaten, unter Gewährung des bedingten Vollzugs bei einer Probezeit von 3 Jahren, sowie einer Verbindungsbusse in der Höhe von CHF 2'400.00 verurteilt. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wird auf 60 Tage festgesetzt. Weiter wird eine Geldstrafe von 40 Tagessätzen à CHF 40.00, ausmachend insgesamt CHF 1'600.00, unter Gewährung des bedingten Vollzugs bei einer Probezeit von 2 Jahren, ausgesprochen. VI. Kosten und Entschädigung