17.3 Fazit Geldstrafe Insgesamt erachtet die Kammer somit eine Geldstrafe von 40 Tagessätzen als dem Verschulden des Beschuldigten angemessen. 17.4 Tagessatzhöhe der Geldstrafe Ein Tagessatz beträgt nach Art. 34 Abs. 2 StGB mindestens CHF 30.00 und höchstens CHF 3'000.00. Ausnahmsweise, wenn die persönlichen und wirtschaftlichen