Die Verbindungsbusse ist auf CHF 2'400.00, ausmachend 60 Strafeinheiten (vgl. zur Tagessatzhöhe von CHF 40.00 Ziff. VI.8.2 hiernach), festzusetzen. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung ist auf 60 Tage festzusetzen.