Am 5. Januar 2017 wurde er sodann durch die Regionale Staatsanwaltschaft Emmental-Oberaargau wegen drei SVG-Delikten sowie einer Übertretung gegen das Betäubungsmittelgesetz zu einer unbedingten Geldstrafe von 60 Tagessätzen à CHF 120.00 und einer Busse von CHF 600.00 verurteilt. Die dem Beschuldigten vorgeworfenen Delikte sind teilweise einschlägig und demonstrieren angesichts der nun erneuten Delinquenz im Betäubungsmittelbereich durchaus eine gewisse Unbelehrbarkeit.