725 ff.) wurde der Beschuldigte am 17. April 2014 durch die Regionale Staatsanwaltschaft Emmental- Oberaargau wegen Vergehen sowie Übertretungen gegen das Betäubungsmittelgesetz zu einer bedingten Geldstrafe von 150 Tagessätzen à CHF 110.00 und einer Busse von CHF 1'000.00 verurteilt. Am 5. Januar 2017 wurde er sodann durch die Regionale Staatsanwaltschaft Emmental-Oberaargau wegen drei SVG-Delikten sowie einer Übertretung gegen das Betäubungsmittelgesetz zu einer unbedingten Geldstrafe von 60 Tagessätzen à CHF 120.00 und einer Busse von CHF 600.00 verurteilt.