Vorstrafen Gemäss Strafregisterauszug vom 6. Dezember 2023 (pag. 725 ff.) wurde der Beschuldigte am 17. April 2014 durch die Regionale Staatsanwaltschaft Emmental- Oberaargau wegen Vergehen sowie Übertretungen gegen das Betäubungsmittelgesetz zu einer bedingten Geldstrafe von 150 Tagessätzen à CHF 110.00 und einer Busse von CHF 1'000.00 verurteilt.