Über die persönlichen Verhältnisse im Tatzeitpunkt ist nicht viel bekannt. Bekannt ist, dass der Beschuldigte ein gutes Verhältnis zu seinen Schwestern sowie seiner Nichte hat und viel bei seiner Grossmutter ist, um dieser beim Pflegen des Umschwungs und des Hauses zu helfen (pag. 458 Z. 20). Ende Januar 2022 sagte er aus, dass er gerade eine zweimonatige Auszeit nehme und zuletzt als Förster in .________ gearbeitet habe (pag. 458 Z. 20). Dies impliziert, dass der Beschuldigte im Tatzeitpunkt wohl noch angestellt gewesen ist oder sich seit höchstens einem Monat in seiner Auszeit befunden hat.