31 lagerte. Beim Maschinengewehr des Typs HSA-15, Kaliber 5.56 Nato, Serien- Nr. .________ handelt es sich um eine halbautomatische Handfeuerwaffe und angesichts einer Kapazität der Ladevorrichtung von mehr als 10 Patronen (insgesamt 25 Schuss; vgl. pag. 732) um eine solche mit hoher Kapazität. Der Besitz einer halbautomatischen Handfeuerwaffe mit hoher Kapazität ist gemäss Art. 5 Abs. 1 Bst. c Ziff. 2 WG – unter Vorbehalt einer Ausnahmebewilligung (Art. 5 Abs. 6 WG) – verboten.