Ob dem Beschuldigten die exakte Nettomenge sowie der Reinheitsgrad des Amphetamins im Detail bekannt waren, ist nicht erwiesen. Aufgrund der eigenhändigen Bestellung wusste er jedoch, dass es sich bei der Bruttomenge um rund ein Kilogramm Amphetamin handelte. Überdies ging der Beschuldigte selbst wohl eher von qualitativ gutem Amphetamin aus (vgl. pag. 343, gesendet um 20:51 Uhr, Sprachnachricht auf USB-Stick, pag. 602, .________.opus). Gegenteiliges lässt sich jedenfalls nicht aus den zahlreichen Nachrichten bzw. Sprachnachrichten schliessen.