11.4 Würdigung der Kammer 11.4.1 Zum Grundtatbestand von Art. 19 Abs. 1 BetmG Den Ausführungen der Vorinstanz kann beigepflichtet werden. Gemäss vorangehendem Beweisergebnis hat der Beschuldigte zunächst einen Google-Account sowie ein Konto bei I.________ zum Zweck, Betäubungsmittelbestellungen zu täti-