SR 812.121]). Für die weiteren rechtlichen Grundlagen zum Grundtatbestand kann auf die zutreffenden Ausführungen der Vorinstanz verwiesen werden (S. 30 f. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung, pag. 821 f.). 11.2 Rechtliche Grundlagen der mengenmässigen Qualifikation Den mengenmässig qualifizierten Tatbestand erfüllt, wer weiss oder annehmen muss, dass die Widerhandlung mittelbar oder unmittelbar die Gesundheit vieler Menschen in Gefahr bringen kann (Art. 19 Abs. 2 Bst. a BetmG). Eine mengenmässig qualifizierte Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz kann auch in der Form des Anstaltentreffens nach Art. 19 Abs. 1 Bst.