Der Beschuldigte eröffnete am 13. November 2021 um .________ Uhr den Google- Account «.________@gmail.com» sowie mit dieser E-Mail-Adresse gleichentags um 14:20 Uhr ein Konto bei I.________ in .________. Am 18. November 2021 wurde schliesslich das erste Paket für das neu eröffnete Konto an die I.________- Filiale in .________ geliefert, welches gleichentags um 18:55 Uhr durch den Beschuldigten abgeholt wurde. Der Beschuldigte bestellte an unbekanntem Datum als User «.________» eine Menge von einem Kilogramm Amphetamin im Darknet und gab als Empfänger sowie Empfangsadresse «A.________, c/o I.________ .