Eben diese Meldung erfolgte am Samstag, 27. November 2021, durch einen Mitarbeiter des Paketshops. Die Polizei nahm daraufhin um 12:58 Uhr Rücksprache mit der zuständigen Staatsanwältin, was bedingt, dass die Meldung des Mitarbeiters und insbesondere der Eingang des Pakets bei der I.________-Filiale bereits vor 12:58 Uhr erfolgt sein muss (pag. 14). Die zuständige Richterin ordnete die Beschlagnahmung des Pakets umgehend, d.h. um 12:58 Uhr, an (pag. 19 f.). Direkt anschliessend wurde das fragliche Paket durch die Polizei sichergestellt und unter Spurenschutz geöffnet (pag.