27./28. November 2021 in anderem Zusammenhang in Deutschland war. Dem ist entgegenzuhalten, dass es sich beim fraglichen Sendungsnachweis gerade nicht um das beschlagnahmte Paket mit Amphetamin handeln kann: Aus den Akten geht klar hervor, dass das Kriminalkommissariat .________ aufgrund der von Homeland Security erhaltenen Information über die im Darknet erfolgte Bestellung von einem Kilogramm Amphetamin den Inhaber des Paketshops am 25. November 2021 anwies, bei Eingang des Pakets dieses zurückzuhalten und die Polizei zu informieren. Eben diese Meldung erfolgte am Samstag, 27. November 2021, durch einen Mitarbeiter des Paketshops.