__ sichergestellten 644 Gramm Amphetamin (Nettomenge) war. Weiter bestritten ist der am Wochenende des 27./28. Novembers 2021 erfolgte Abholversuch durch den Beschuldigten, mit dem Ziel, die bestellten Betäubungsmittel in die Schweiz einzuführen. Die entscheidenden beiden Sprachnachrichten des Beschuldigten an F.________, aus welchen hervorgeht, dass der Beschuldigte am 27. November 2021 nach Deutschland gefahren ist, wurden bereits dargelegt (pag. 343, gesendet um 20:41 Uhr, Sprachnachricht auf USB-Stick, pag. 602, .________.opus und pag. 348, gesendet um 21:24 Uhr, Sprachnachricht auf USB- Stick, pag. 602, .________.opus). Dass der Beschuldigte an diesem Wochenende