Hinzukommend ist auf die Sprachnachricht hinzuweisen, welche der Beschuldigte am 28. November 2021 an F.________ sendete: «(…) Jetzt seit dem Freitag, das ganze Wochenende ist nur für diesen Scheiss draufgegangen. Ins Deutsche zweimal und hier, da rennen und dauernd wieder mit ihm telefonieren. Und meine Zeit ist mir eigentlich wirklich auch zu schade für so etwas; ich habe besseres zu tun. (…)» (pag. 348, gesendet um 21:24 Uhr, Sprachnachricht auf USB-Stick, pag. 602, .________.opus).