die folgende Nachricht auf: «Ja easy, dann ist es so. Wenn er sich noch meldet bis ich in .________ bin, ist es gut. Und sonst habe ich einfach morgen zumindest 200. Und wenn es gut geht, kann ich morgen wieder holen, das kann man ja morgen schauen, aber dann hätte ich auf jeden Fall für dich etwas» (pag. 343, gesendet um 20:41 Uhr, Sprachnachricht auf USB-Stick, pag. 602, .________.opus). Daraus ergibt sich, dass der Beschuldigte davon ausging, am 27. November 2021 etwas «holen gehen zu können». Soweit die Verteidigung vorbringt, es sei unklar, ob damit effektiv die in .