Der Beschuldigte war offenbar stets darum bemüht, die Pakete so schnell als möglich abzuholen, zumal das Paket vom 18. November 2021 noch am Tag des Eintreffens entgegengenommen wurde und es offenbar auch beim Paket, welches am nächsten Tag abgeholt werden sollte, zeitlich zu drängen schien, ansonsten der Beschuldigte wohl kaum am 20. November 2021 direkt wieder versucht hätte, das Paket abzuholen. Den Sprachnachrichten ist weiter zu entnehmen, dass sich der Beschuldigte zumindest beim Abholversuch des 19./20. Novembers 2021 mit grosser Wahrscheinlichkeit in der Begleitung von «H.________» befand, sprach der Beschuldigte doch gegenüber F.______