Dieses Paket wurde gleichentags abgeholt (pag. 677). Anlässlich der Abholung ergänzte die abholende Person die bereits bekannten Kontaktdaten (Vor- und Nachname: A.________ und Geburtsdatum: A.________ .________) und gab als Adresse «.________» an (pag. 673 und 678). Es ist an dieser Stelle darauf hinzuweisen, dass der Beschuldigte bekanntermassen in .________ (.________) wohnhaft ist und somit erneut zutreffende Kontaktangaben verwendet wurden. Weiter wurde die Identitätskarte des Beschuldigten zur Abholung vorgelegt bzw. war bei I.________ eine Kopie der Identitätskarte des Beschuldigten hinterlegt (pag.