ein an A.________ adressiertes Paket mit einem Bruttogewicht von 1'083,1 Gramm sowie einem Inhalt von Nettogewicht 966 Gramm feuchtem bzw. 644 Gramm getrocknetem Amphetaminsulfat mit Beimengungen von Coffein sichergestellt werden konnte (pag. 57 ff.). Wie im vorinstanzlichen Verfahren bestreitet der Beschuldigte, dass er am 13. November 2021 den Google-Account sowie das Konto bei I.________ eröffnete (pag. 904) und das für dieses Konto am 18. November 2021 an die I.________-Filiale gelieferte und in .________ eingetroffene Paket abholte (pag. 908). Der Beschuldigte bestreitet weiter, dass er unter dem Username «.