8. Theoretische Grundlagen der Beweiswürdigung Für die allgemeinen Grundlagen der Beweiswürdigung wird auf die korrekten Ausführungen der Vorinstanz verwiesen (S. 11 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung, pag. 802). Teils wiederholend und teils ergänzend sind die Grundlagen von Indizienbeweisen in Erinnerung zu rufen: Liegen keine direkten Beweise vor, ist nach der Rechtsprechung auch ein indirekter Beweis zulässig. Beim Indizienbeweis wird aus bestimmten Tatsachen, die nicht unmittelbar rechtserheblich, aber bewiesen sind (Indizien), auf die zu beweisende, unmittelbar rechtserhebliche Tatsache geschlossen.