_, das Maschinengewehr HSA-1 [recte 15], Kaliber 5.56 Nato, Serien-Nr. .________, wobei es sich um eine halbautomatische Handfeuerwaffe mit einer Ladevorrichtung mit hoher Kapazität (mehr als 10 Schuss) handelt. Er nahm die Waffe zu sich nach Hause und lagerte sie dort, obwohl er wusste, dass er verpflichtet war, sie den zuständigen Behörden zu übergeben und dass er nicht über die gesetzliche Ausnahmebewilligung verfügte. Er zeigte den Fund pflichtwidrig nicht an, sondern beabsichtigte, das Gewehr gewinnbringend zu verkaufen.