Im Rahmen dieser Einvernahme wurde er u.a. damit konfrontiert, das deutsche Bundeskriminalamt (nachfolgend: BKA) habe am 25. November 2021 die Meldung erhalten, dass im Darknet eine Betäubungsmittelbestellung getätigt, er als Empfänger betitelt, bei der Empfängeradresse der Bestellung («I.________ .________ .________») ein Postfach auf seinen Namen eröffnet worden sei und am 27. November 2021 in diesem Postfach ein Paket mit einem Inhalt von 1'083,1 Gramm Amphetamin (Bruttomenge) habe sichergestellt werden können (pag. 460 Z. 93 ff., 460 Z. 116 ff. und 461 Z. 164 ff.).