zu dem gegen ihn eingeleiteten Strafverfahren und dem Verdacht, dass er Betäubungsmittel in die Schweiz eingeführt habe, befragt (pag. 457 ff.). Im Rahmen dieser Einvernahme wurde er u.a. damit konfrontiert, das deutsche Bundeskriminalamt (nachfolgend: BKA) habe am 25. November 2021 die Meldung erhalten, dass im Darknet eine Betäubungsmittelbestellung getätigt, er als Empfänger betitelt, bei der Empfängeradresse der Bestellung («I.________ .