Verweises in der Anklageschrift auf den Untersuchungsbericht des Kriminaltechnischen Instituts D.________ vom 23. Februar 2022 offensichtlich. Die Anklageschrift umschreibe die Vorwürfe ausreichend und erlaube eine Individualisierung der zu beurteilenden Tat. Die konkreten Handlungen des Anstaltentreffens hätte man durchaus konkreter beschreiben können, aber aus den Akten sei klar ersichtlich, dass diese in der Eröffnung des Gmail-Kontos, der Eröffnung des Kontos bei I.________, der Bestellung des Amphetamins im Darknet sowie im Abholversuch des Pakets in Deutschland zu sehen seien.