882 und 889 f.) seine schriftliche Berufungsbegründung vom 13. März 2024 [recte: 3. Juli 2024] ein (pag. 897 ff.). Mit Verfügung vom 3. Juli 2024 wurde schliesslich der Schriftenwechsel geschlossen und der schriftliche Entscheid in Aussicht gestellt (pag. 919 f.).