SR 312.0) die Durchführung des schriftlichen Verfahrens angeordnet wurde. Mit gleicher Verfügung wurde dem Beschuldigten eine Frist zur Einreichung einer schriftlichen Berufungsbegründung angesetzt sowie die Kammerzusammensetzung bekanntgegeben (pag. 879 f.). Mit Verfügung vom 4. Juni 2024 wurde dem Beschuldigten sodann die geänderte Zusammensetzung des Gerichts mitgeteilt (pag. 895 f.). Der Beschuldigte reichte nach zweimalig gewährter Fristverlängerung (pag. 882 und 889 f.) seine schriftliche Berufungsbegründung vom 13. März 2024 [recte: 3. Juli 2024] ein (pag.