4. Zu einer Übertretungsbusse von CHF 300.00. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wird auf 3 Tage festgesetzt. 5. Zu den auf den Schuldspruch entfallenden Verfahrenskosten (1/2 der Verfahrenskosten, exkl. die vollumfänglichen Auslagen der Staatsanwaltschaft sowie die vollumfängliche Gebühr des Kantonalen Zwangsmassnahmengerichts), ausmachend CHF 4'565.00. […] Wird keine schriftliche Begründung verlangt, reduziert sich die Gebühr um CHF 500.00. Die reduzierten vom Beschuldigten zu tragenden Verfahrenskosten betragen damit CHF 4'065.00.