unter Auferlegung der anteilsmässigen Verfahrenskosten (inkl. die vollumfänglichen Auslagen der Staatsanwaltschaft und die vollumfängliche Gebühr des Kantonalen Zwangsmassnahmengerichts) von CHF 8'705.00 an den Kanton Bern. Wird keine schriftliche Begründung verlangt, betragen die vom Kanton Bern zu tragenden Verfahrenskosten CHF 8'205.00. 2 III. A.________ wird schuldig erklärt: