unter Auferlegung der anteilsmässigen erstinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 8'819.95 an den Kanton Bern; unter Auferlegung der oberinstanzlichen Verfahrenskosten, bestimmt auf CHF 3'565.20, an den Kanton Bern; unter Ausrichtung einer Entschädigung durch den Kanton Bern von CHF 15'691.20 (inkl. Auslagen und MWST) an A.________ für die angemessene Ausübung seiner Verfahrensrechte durch Rechtsanwältin Dr. B.________ im erstinstanzlichen Verfahren;