Der Kanton Bern entschädigt Rechtsanwalt D.________ für die unentgeltliche Rechtsvertretung von C.________ mit CHF 19'000.55. 2. im Zivilpunkt verfügt wurde: 2.1. Auf die Zivilklage wird nicht eingetreten. 2.2. Es werden keine Kosten ausgeschieden. 60 II. A.________ wird freigesprochen: 1. von der Anschuldigung des Amtsmissbrauchs, angeblich begangen am 11. Juni 2021 in K.________(Ort) z.N. von C.________; 2. von der Anschuldigung der Tätlichkeiten, angeblich begangen am 11. Juni 2021 in K.________(Ort) z.N. von C.________