PKV rechtfertigt sich indes nicht. Die Bedeutung der Streitsache ist wie unter E. 16.2.1 hiervor ausgeführt durchschnittlich, der gebotene Aufwand mit 34.08 Stunden dieser angemessen. Der Aktenumfang ist durchschnittlich. Gestützt auf die vorstehenden Erwägungen erachtet die Kammer ein Honorar für die rechtsanwaltliche Tätigkeit in einem Betrag von CHF 9'542.40 (34.08 Stunden zu CHF 280.00 zzgl. Auslagen und Mehrwertsteuer) als angemessen. Dies entspricht einem gebotenen Ausschöpfungsgrad von rund 76 % (CHF 50.00 [Sockelbetrag] + CHF 9'492.40 [rund 76.24 % Ausschöpfung]).