Dies entspricht einem Ausschöpfungsgrad von etwas mehr als 51 % (CHF 500.00 [Sockelbetrag] + CHF 12'625.00 [rund 51.53 % Ausschöpfung]), was als angemessen erachtet wird. Hinzu kommen die Auslagen und Reisezuschläge im Betrag von CHF 1'444.70 und die MWST (CHF 1'121.50).