PKV rechtfertigt sich nicht. Der Aktenumfang kann als durchschnittlich bezeichnet werden und fällt somit weder erhöhend noch reduzierend ins Gewicht. Gestützt auf diese Ausführungen erachtet die Kammer ein Honorar für die rechtsanwaltliche Tätigkeit in einem Betrag von CHF 13'125.00 (42.50 Stunden zu CHF 280.00 und 8.75 Stunden zu 140.00 zzgl. Auslagen und Mehrwertsteuer) als geboten. Dies entspricht einem Ausschöpfungsgrad von etwas mehr als 51 % (CHF 500.00 [Sockelbetrag] + CHF 12'625.00 [rund 51.53 % Ausschöpfung]), was als angemessen erachtet wird.