Dem Beschuldigten wurden Straftaten vorgeworfen, die er im Rahmen seiner Tätigkeit als Polizist begangen haben soll. Eine Verurteilung würde – im Zusammenhang mit dem Aussprechen einer Geldstrafe – im Strafregister verzeichnet und zu einem Disziplinarverfahren führen. Mit Blick auf die Auswirkungen auf die berufliche Situation des Beschuldigten ist die Streitsache für den Beschuldigten von grosser Bedeutung. Die Bedeutung der Streitsache ist somit als überdurchschnittlich zu qualifizieren.