1378 ff.). Aus der Honorarnote ist ersichtlich, dass der Aufwand von Rechtsanwältin Dr. B.________ mit 42.50 Stunden zu CHF 320.00 und der Aufwand der juristischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit 8.75 Stunden zu CHF 170.00 ausgewiesen wird. Zur Bedeutung der Streitsache oder der Schwierigkeit des Prozesses werden keine Angaben gemacht. Nach Ansicht der Kammer kann das vorliegende Strafverfahren nicht als unterdurchschnittlich bezeichnet werden. Dem Beschuldigten wurden Straftaten vorgeworfen, die er im Rahmen seiner Tätigkeit als Polizist begangen haben soll.