55 nahm der Beschuldigte die Führung, liess den Strafklägers zuerst in das Fahrzeug einsteigen und hielt ihn dabei noch am Oberarm. Der Strafkläger stolperte beim zweiten Tritt, worauf er kopfüber in das Innere des Fahrzeugs stürzte. Der angeklagte Sachverhalt ist damit nicht erstellt. Der Beschuldigte ist von den Anschuldigungen des Amtsmissbrauchs und der Tätlichkeiten, angeblich begangen am 11. Juni 2021 in K.________(Ort) z.N. des Strafklägers, freizusprechen. III. Kosten und Entschädigung