Die Kammer erachtet als erstellt, dass der Strafkläger zur angeklagten Zeit am angeklagten Ort vom Beschuldigten und J.________ zu einem für den Transport bereitstehenden Patrouillenfahrzeug geführt wurde. Da die Schiebetüre des Patrouillenfahrzeugs nicht breit genug war, um zu dritt in das Fahrzeug zu gelangen, über-