Dies auch deshalb, weil sie sich nach dem Vorfall entscheiden mussten, ob sie diesen im Rahmen ihrer AK.________ (Tätigkeit) aufgreifen und von der Kantonspolizei Antworten verlangen wollen. Hätten die Zeugin und die Zeugen den identischen Vorfall mit gleicher Aufmerksamkeit und unbelastet verfolgt, wäre auch eine ähnlichere Schilderung