193, Z. 138 ff.). An der Zweiteinvernahme vom 12. September 2022 präzisierte die Zeugin F.________, dass die Haare des gesuchten Kantonspolizisten relativ kurz und eventuell gelockt gewesen seien. Er sei nicht mehr 20 Jahre alt gewesen. Vielleicht sei er gegen 40 52 Jahre alt gewesen. Es sei aber sicherlich kein blutjunger Mann gewesen. Es sei schwierig zu sagen (pag. 193, Z. 132 ff.).