Die Zeugin F.________ deponierte an ihrer Ersteinvernahme vom 24. August 2021 (pag. 164 ff.), dass der fragliche Angehörige der Kantonspolizei ________ (Farbe) Haare gehabt habe. Aus der Ferne habe er recht ähnlich wie der Beschuldigte 1 ausgesehen. Er sei von durchschnittlichem Alter und relativ gross gewesen, wobei im Vergleich zum Privatkläger schnell jemand gross wirke (pag. 173, Z. 304 ff.; nochmals bestätigt an der Zweiteinvernahme vom 12. September 2022, pag. 193, Z. 162). Sie bejahte zudem, dass er uniformiert gewesen sei (pag. 173, Z. 310; nochmals bestätigt an der Zweiteinvernahme, pag. 193, Z. 138 ff.).