_) sagte am 7. März 2022 aus (pag. 089 ff.), dass er und dessen Kollege J.________ den Privatkläger übernommen und in den VW-Bus transportiert hätten. Danach hätten sie das Geschehen bereits wieder verlassen (pag. 091, Z. 55 ff., ebenso Z. 83 f.). Als sie den Privatkläger zum VW-Bus geführt hätten, habe er diesen auf der rechten Seite und der Kollege J.________ auf der linken Seite am Oberarm gehalten und ihn so begleitet (pag. 092, Z. 119 ff.; vgl. auch pag. 1238, Z. 46 ff.).