Gestützt auf diese Zeugenaussagen sowie die Schlussfolgerungen des Gutachtens ist in Ergänzung zu den Ausführungen der Vorinstanz nicht ausgeschlossen, dass die Verletzung des Strafklägers im Rahmen der ersten Phase der Anhaltung entstanden ist. Folglich ist nicht erstellt, dass der Strafkläger im Rahmen des Verladens in das Patrouillenfahrzeug Verletzungen erlitt. 14.4 Beweisfrage 2: Täterschaft Zur Frage der Täterschaft erwog die Vorinstanz nachfolgendes (pag. 1452 ff., S. 33 ff. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung): Der Beschuldigte 2 (Jahrgang E.________) sagte am 7. März 2022 aus (pag.