Diesen Überlegungen kann sich die Kammer anschliessen. Im rechtsmedizinischen Gutachten zur körperlichen Untersuchung vom 29. September 2021 führen die Fachpersonen auf Frage nach Verletzungen, die mit der Angabe, wonach er mit gefesselten Händen in ein Patrouillenfahrzeug gestossen und dabei den Kopf aufgeschlagen habe, vereinbar seien, aus, dass sich im Bereich der rechten Augenbraue eine in Abheilung befindliche Verletzung gezeigt habe, die am ehesten Folge stumpfer Gewalt gewesen sein dürfte. Ein Anschlagen des Kopfes an festen Strukturen fünf Tage vor der Untersuchung komme grundsätzlich in Betracht (pag.