die Vorinstanz folgendes (pag. 1454 f., S. 35 f. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung): 50 Im Gutachten vom 29. September 2021 des IRM (pag. 372) werden in Abheilung befindliche Hautdefekte, welche sich betont an exponierten Körperstellen, wie der Augenbraue rechts, den Ellenbogen oder Knien beidseits sowie der Handrücken beschrieben. Diese dürften mindestens mehrere Tage alt und Folgen stumpfer Gewalteinwirkung gewesen sein. Eine körperliche Auseinandersetzung wäre grundsätzlich geeignet, die Befunde zu erklären, so die Gutachtenspersonen (pag.