Auch der berufliche Hintergrund des Beschuldigten lässt keinen Grund für eine solche Tat erkennen. Es kann als notorisch gelten, dass es im Bahnhof K.________(Ort) regelmässig zu Konflikten jeglicher Art kommt, bei denen die Polizei – oftmals auch deeskalierend – eingreifen muss. Es fragt sich, weshalb der Beschuldigte nach über 10 Jahren Tätigkeit im Bahnhof K.________(Ort) (pag. 1664 Z. 45 f.) ausgerechnet während des Verladens des Strafklägers eine solche Tat begehen sollte.