__ eine Verletzung erlitten hatte. Um welche Art von Verletzung es sich dabei gehandelt hat, wusste der Beschuldigte jedoch nicht (pag. 1658 Z. 14 und Z. 17 ff.). Er gab oberinstanzlich an, dass es solche Unterstützungsfunkaufträge recht viel gebe. Es könne alle zwei Wochen vorkommen, dass sie Unterstützung bieten müssten und Verletzungen davon getragen oder aggressive Drohungen gegen sie ausgesprochen würden (pag. 1668 Z. 33 ff.). Hinzu kommt, dass der Beschuldigte entsprechend den Aussagen von F.________ keinen aufgeregten oder emotionalen Eindruck machte.