Der Einsatz der für die erste Phase zuständigen Polizisten war in diesem Moment vorbei und jener des Transports stand noch bevor, weshalb nicht weiter verwundert, dass sie dem Einsatz des Beschuldigten und J.________ keine Aufmerksamkeit schenkten. Damit lässt sich entgegen den Ausführungen der Verteidigung des Strafklägers im oberinstanzlichen Parteivortrag auch erklären, weshalb die für den Transport zuständige Patrouille den Sturz des Strafklägers nicht beobachtet hatte. Dass sich das Angurten des Strafklägers aufgedrängt hätte, wie die Vorinstanz erwog (pag. 1451, S. 32 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung), mag sein.